Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden – damit auch für die BZ.medien Logistik KG und ihre Töchter.
Grundpfeiler aller unserer Bemühungen ist unsere Grundsatzerklärung, die hier vollständig und im Wortlaut zu lesen ist. Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren ist hier verfügbar.